Erstellung des Jahresabschlusses für kleine und mittlere Unternehmen, die buchführungs- und bilanzierungspflichtig sind, Erstellung der Gewinnermittlung selbständiger Unternehmer, Freiberufler und Künstler, die ihren Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln
Erstellung aller betrieblichen und privaten Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuererklärung
Finanzbuchhaltung mit Umsatzsteuervoranmeldungen
Gehalts- und Lohnabrechnungen
Steuerliche Beratung für Erneuerbare Energien (Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerk usw.)
Prüfung und Einlegung von Rechtsmitteln gegen rechtswidrige Steuerbescheide (Einspruch, Klage, vorläufiger Rechtsschutz)
Betreuung vor, während und nach einer Betriebsprüfung oder Steuerfahndung
Steuerberatung und Rechtsberatung bei Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf
Steuerberatung und Rechtsberatung bei Unternehmensnachfolge und Vermögensübertragung
Steuerberatung und Rechtsberatung bei Betriebsaufspaltung
Erbschaftssteuererklärung und Schenkungssteuererklärung
Die vorgenannten Leistungen werden in der Regel nach den Grundsätzen der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet. Eine individuelle Vergütungsvereinbarung, die unter Umständen im Interesse des Mandanten sein kann, ist jedoch stets möglich.